Mitgliedschaft im ASV Sankt Augustin
Der Erwerb - wie auch der Verlust - der Mitgliedschaft im Allgemeinen Sportverein Sankt Augustin 1956 e.V. ist in der Vereinssatzung geregelt (siehe unten).
Derzeit gelten folgende Mitgliedsbeiträge, die pro Kalenderjahr im Bankeinzugsverfahren erhoben werden.
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre und Auszubildende/ Studenten bis 27 Jahre* |
66,00 EURO |
| Erwachsene |
96,00 EURO |
| Familien |
204,00 EURO |
| Aufnahmegebühr |
5,00 EURO pro Person |
* Die Nachweise über das Ausbildungsverhältnis/ Studium sind jeweils zu Jahresbeginn unaufgefordert vorzulegen.
Andernfalls wird der Beitrag für Erwachsene abgebucht.
Die Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich zum 31. Januar fällig. Der Familienbeitrag wird jedoch in zwei gleichen Teilbeträgen zum 31. Januar und zum 30. Juni abgebucht. Der erste Beitrag wird ab dem Monat fällig, in dem der Beitritt erfolgte.
Zusätzliche Abteilungsbeiträge sind grundsätzlich zulässig, werden aber bisher nicht erhoben und sind derzeit auch nicht beabsichtigt. Für einige Kurse und Sondergruppen, die der ASV anbietet, fallen jedoch zusätzliche Gebühren an (siehe Anmeldeformulare Kurse).
Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
- Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch (Aufnahmeantrag) zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
- Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der Antragsteller für die Zahlung der Aufnahmegebühr und der laufenden Mitgliedsbeiträge dem Bankeinzugsverfahren zustimmt. Aufnahmeanträge ohne Ermächtigung zum Lastschrifteinzug werden grundsätzlich nicht angenommen.
- Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme. Die Ablehnung der Aufnahme ist nicht anfechtbar.
Verlust der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten (Postfach 1111, 53729 Sankt Augustin). Die Übermittlung per Telefax (02241 - 20 60 89) oder E-Mail (vorstand@asv-sankt-augustin.de) ist zulässig.
- Der Austritt ist grundsätzlich nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig.
- Der Austritt wird innerhalb eines Monats nach Eingang schriftlich
bestätigt. Die Bestätigung ist bei Reklamationen/Unstimmigkeiten mit der Beendigung der Mitgliedschaft
vorzulegen.
- Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom Gesamtvorstand ausgeschlossen werden wegen
- Zahlungsrückstand von einem Jahresbeitrag trotz zweier Mahnungen,
- eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens
- unehrenhafter Handlungen
- Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden und jeglicher Anspruch auf das Vereinsvermögen sind ausgeschlossen.