Mitgliedschaft im ASV Sankt Augustin


Der Erwerb - wie auch der Verlust - der Mitgliedschaft im Allgemeinen Sportverein Sankt Augustin 1956 e.V. ist in der Vereinssatzung geregelt (siehe unten).

Derzeit gelten folgende Mitgliedsbeiträge, die pro Kalenderjahr im Bankeinzugsverfahren erhoben werden.

Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre und
Auszubildende/ Studenten bis 27 Jahre*
  66,00 EURO
Erwachsene   96,00 EURO
Familien 204,00 EURO
Aufnahmegebühr     5,00 EURO pro Person

* Die Nachweise über das Ausbildungsverhältnis/ Studium sind jeweils zu Jahresbeginn unaufgefordert vorzulegen.
  Andernfalls wird der Beitrag für Erwachsene abgebucht.

Die Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich zum 31. Januar fällig. Der Familienbeitrag wird jedoch in zwei gleichen Teilbeträgen zum 31. Januar und zum 30. Juni abgebucht. Der erste Beitrag wird ab dem Monat fällig, in dem der Beitritt erfolgte.

Zusätzliche Abteilungsbeiträge sind grundsätzlich zulässig, werden aber bisher nicht erhoben und sind derzeit auch nicht beabsichtigt. Für einige Kurse und Sondergruppen, die der ASV anbietet, fallen jedoch zusätzliche Gebühren an (siehe Anmeldeformulare Kurse).

Erwerb der Mitgliedschaft

Verlust der Mitgliedschaft

    1. Zahlungsrückstand von einem Jahresbeitrag trotz zweier Mahnungen,
    2. eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens
    3. unehrenhafter Handlungen